Personen die mindestens 58 Jahre sind und von ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten haben, können in der Pensionskasse des Arbeitgebers weiterversichert bleiben. Somit kann weiterhin Alternsguthaben angespart werden und es entsteht keine Einbusse bei der Altersrente. Die Weiterversicherung kann jederzeit wieder gekündigt werden! Diese Möglichkeit sowie auch die Folgen bei einer längeren Weiterversicherung sollten im Falle einer Kündigung unbedingt geprüft werden!
2. November 2021