Per 1. Januar 2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung von 1% auf Löhnen über CHF 148'200 pro Jahr. Damit haben Unternehmen künftig weniger Abgaben an die Ausgleichskasse zu bezahlen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer werden entlastet.
27. Oktober 2022