Gemäss aktueller Gerichtspraxis wird der Verpflegungskostenabzug nur dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige keine Möglichkeit hat, zu Hause eine Mittagspause von 40 Minuten exklusive Arbeitsweg abzuhalten. Diese 40-Minuten-Praxis ist auf die 50er Jahre zurückzuführen und entspricht nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. Mit Entscheid vom 15.02.2018 kritisiert das Steuerrekursgericht Zürich diese Praxis zu Recht als überholt und stellt diese 40-Minuten-Praxis aufgrund markanter Veränderungen der Ess- und Verpflegungsgewohnheiten in Frage. Es ist zu hoffen, dass das kantonale Steueramt sich dieser Thematik annimmt und die geltende Praxis anpasst.
15 Mai 2018