Bereits ab 1. Januar 2021 besteht Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Die zehn freien Arbeitstage sind innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes zu beziehen und können am Stück oder verteilt auf mehrere Tage bezogen werden. Aber Achtung, nur eine Geburt ab 2021 gibt Anrecht auf diese freien Arbeitstage, es besteht keine Vorwirkung für Kinder die noch im 2020 geboren werden! Während dem Vaterschaftsurlaub stehen dem Vater als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender Taggelder der EO zu, welche 80% des Erwerbseinkommens entschädigen, begrenzt auf CHF 196 pro Tag. Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub über eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes ab dem 1. Januar 2021 von 0.45%.
14. Dezember 2020