Umsetzung STAF allgemein; insbesondere Kt. ZH: Statuswechsel besser im alten Jahr!?

Per 01.01.2020 werden alle Unternehmen nach den gleichen Grundsätzen besteuert. Gemischte Gesellschaften gibt es ab dann nicht mehr und das STAF sieht besondere "Step-up"-Regeln für die Übergangszeit vor. Jedoch: auch bisher war ein Statuswechsel möglich. Im Kanton Zürich sind die altrechtlichen Übergangsbestimmungen oftmals attraktiver. Um in den Genuss davon zu kommen, müsste aber der Status noch eiligst vor dem 31.12.2019 gewechselt werden.

So oder so müssen Holdings, Domizil- und gemischte Gesellschaften, aber auch jede juristische Person möglichst noch im 2019 oder aber spätestens vor Abgabe der Steuererklärung 2019 im 2020 einen steuerlichen Check-up einplanen.

STAF = Steuerreform und AHV-Finanzierung (gemäss Volksabstimmungs-Ja, 19. Mai 2019)

TRAF = Tax Reform and AHV Financing Act

26. September 2019

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