Auf Stufe der Zürcher Staats- und Gemeindesteuer werden Steuervorauszahlungen mit einem Vergütungszins zugunsten der Steuerpflichten belohnt. Aufgrund des tiefen Zinsniveaus betrug dieser Zins in den letzten Jahren 0.25%. Ab dem 1. Januar 2024 werden Steuervorauszahlungen vor der Fälligkeit bis zum 30. September des Steuerjahres mit einem Zins 1% belohnt.
5. September 2023