Seit 1. Januar 2021 müssen die Erben von EL-Bezüger und EL-Bezügerinnen die in den letzten 10 Jahren bezogene Ergänzungsleistungen aus dem Nachlass zurückzahlen, soweit der Nachlass über CHF 40'000 beträgt. Dies hat vor allem Folgen, wenn die Kinder das Haus der Eltern erben. Bei einem Ehepaar entsteht die Rückerstattungspflicht erst beim Tod des anderen Ehegatten.
28. Februar 2021