Im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) tritt ab Juli diesen Jahres die Stellenmeldepflicht für Berufsarten, welche eine Arbeitslosenquote von 8% erreichen, in Kraft. Anfangs 2020 wird dieser Schwellenwert dann auf 5% reduziert. Die betroffenen Berufsarten werden durch das SECO festgelegt und in einer Liste publiziert.
Mit der Stellenmeldepflicht beim RAV soll die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden. Wenn Sie Beratung im Zusammenhang bei der künftigen Stellenbesetzungen benötigen, kontaktieren Sie Regina Stark, MLaw, Rechtsanwältin / dipl. Steuerexpertin.
4. April 2018