Änderung der Mehrwertsteuerpflicht von ehrenamtlichen Vereinen und gemeinnützigen Institutionen

Ab 1. Januar 2023 wird die Umsatzgrenze, welche definiert, wann ein ehrenamtlicher und nicht-gewinnstrebiger Verein oder gemeinnützige Organisation der MWST unterliegt, von CHF 150'000 auf CHF 250'000 angehoben. Damit können diese künftig mehr Umsatz erzielen ohne mehrwertsteuerpflichtig zu werden und ehrenamtliche Vereine und gemeinnützige Institutionen mit bestehender Mehrwertsteuerpflicht können sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung abmelden, wenn ihr Umsatz pro Jahr unter CHF 250'000 fällt. Hier ist unbedingt die Frist zu beachten, um die Abmeldung nicht zu verpassen.

29. November 2022

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