Vergütungen von Photovoltaikanlagen

Vergütungen aus Photovoltaikanlagen wie Einmalvergütungen, kostendeckende Einspeisevergütungen der Elektrizitätswerke sowie Vergütungen auf dem freien Markt sind als übriges Einkommen steuerbar. Dies ist nicht neu. Der Kanton Zürich hält in seiner Praxisfestlegung nun aber fest, dass diese Vergütungen nur soweit steuerbar sind, als diese die Aufwendungen übersteigen (Nettoprinzip). Damit wendet sich Zürich vom Bruttoprinzip ab und der Eigenverbrauch des von der Photovoltaikanlage produzierten Stroms künftig nicht mehr besteuert.

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Ausgabe 1/2023
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