Wegfall Solidaritätsbeitrag bei der ALV

Per 1. Januar 2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung von 1% auf Löhnen über CHF 148'200 pro Jahr. Damit haben Unternehmen künftig weniger Abgaben an die Ausgleichskasse zu bezahlen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer werden entlastet.

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Ausgabe 1/2023
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