Ab 01.01.2025 sind Einkäufe in die Säule 3a möglich

Einkäufe in die Säule 3a sind rückwirkend zur Deckung vorhandener Beitragslücken der vergangenen 10 Jahren möglich. Dies sofern man aktuell berechtigt ist und in diesen Jahren berechtigt war, in die Säule 3a einzuzahlen. Nur wenn der Maximalbetrag im laufenden Jahr voll bezahlt wurde, darf ein Einkauf im gleichen Umfang für vergangene Jahre getätigt werden. Es können in einem Jahr mehrere Lücken aus vergangenen Jahren eingekauft werden, jedoch kann die Schliessung einer Lücke aus einem Jahr nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

Lücken aus der Zeit vor 01.01.2025 können nicht eingekauft werden. Ein Einkauf in die Säule 3a wird somit frühestens im Beitragsjahr 2026 (für das Jahr 2025) möglich sein.

Säule 3a: So hoch ist der Maximalbetrag für das Jahr 2025

Per 2025 steigen die Maximalbeiträge der Säule 3a an. Der "kleine Beitrag" für Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge (2. Säule) steigt von CHF 7'056 (bisher) auf CHF 7'258.

Der "grosse Beitrag" hauptsächlich für Selbständige aber auch für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge (2. Säule) steigt von CHF 35'280 (bisher) auf CHF 36’288.

Familienzulagen: Erhöhung Mindestansätze per 01.01.2025

Die Mindestansätze der Familienzulagen werden auf den 1. Januar 2025 um 7,1% erhöht. Die Kinder- sowie die Ausbildungszulagen erhöhen sich für den Kanton Zürich daher wie folgt:

                                               Ab 01.01.2025          bisher

·         Kinderzulagen                 CHF 215                    CHF 200

·         Ausbildungszulagen        CHF 268                   CHF 250

Neues von der Advise Treuhand AG - das neue INPUT Nr. 2/2024 ist da!

Was ändert sich bei Nichtzahlung öffentlich-rechtlicher Schulden im neuen Jahr? Was gilt es bei Paaren im Konkubinat bei der zweiten und dritten Säule zu beachten?. Diese und weitere interessante Themen behandelt die neue Ausgabe des INPUTs der Advise Treuhand AG.

Viel Spass beim Lesen!

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22. Oktober 2024

Neues Abkommen zum Finanzaustausch Schweiz - USA

Die Schweiz hat mit den USA kürzlich ein neues Abkommen unterzeichnet zum gegenseitigen Informationsaustausch. Bisher und jetzt noch liefern Schweizer Finanzinstitute einseitig die Finanzdaten an die US-Steuerbehörde betreffend US-Kunden. Voraussichtlich ab 2027 wird die Schweiz Kontodaten von den USA über die Eidgenössische Steuerverwaltung erhalten und feststellen, falls Konten bei US-Finanzinstituten von Steuerpflichtigen bisher nicht angegeben worden sind. 

3. Juli 2024

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