Einkäufe in die Säule 3a sind rückwirkend zur Deckung vorhandener Beitragslücken der vergangenen 10 Jahren möglich. Dies sofern man aktuell berechtigt ist und in diesen Jahren berechtigt war, in die Säule 3a einzuzahlen. Nur wenn der Maximalbetrag im laufenden Jahr voll bezahlt wurde, darf ein Einkauf im gleichen Umfang für vergangene Jahre getätigt werden. Es können in einem Jahr mehrere Lücken aus vergangenen Jahren eingekauft werden, jedoch kann die Schliessung einer Lücke aus einem Jahr nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Lücken aus der Zeit vor 01.01.2025 können nicht eingekauft werden. Ein Einkauf in die Säule 3a wird somit frühestens im Beitragsjahr 2026 (für das Jahr 2025) möglich sein.