Installation Photovoltaikanlage

Die Kosten für Ersatz und Reparatur von Bauteilen an bestehenden Gebäuden können bekanntlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Aus dem Gedanken des Umweltschutzes und Energiesparens können mittlerweile auch die Kosten für die Neuerstellung einer Photovoltaikanlage vom Eigentümer steuerlich in Abzug gebracht werden. Nach einer neueren Praxis des Züricher Steueramts gilt dies auch für Eigentümer, welche ein Jahr nach Neubau oder einer Totalsanierung eine solche Anlage installieren. Wenn die Anlage schon eine minimale Leistung erbringt, können zudem Förderbeiträge vom Kanton Zürich beantragt werden, welche den Steuerabzug allerdings reduzieren.

4. August 2022

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