BVG-Einkauf und Sperrfrist

Einkäufe in ihre berufliche Vorsorge reduzieren das steuerbare Einkommen, solange innerhalb der nächsten drei Jahre nicht Leistungen in Kapitalform bezogen werden. Falls Sie also einen Hauskauf planen oder sich demnächst pensionieren wollen und eine Kapitalauszahlung aus Ihrer Pensionskasse beabsichtigen, ist ein Einkauf nur zu empfehlen, wenn Sie die drei Jahre abwarten können. In Kanton Zürich sind Kapitalbezüge innerhalb drei Folgejahren nach Pensionskasseneinkäufen von maximal CHF 12'000 pro Jahr dennoch ohne Steuernachteil möglich. Auch bei Wiedereinkäufen nach einer Scheidung ist ein Kapitalbezug auch während der Sperrfrist möglich.

30. November 2021

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